APZ 3.1 für Edelstahl Gewindestangen A4-70 in Länge 1000 mm

Abnahme Prüfzeugniss / APZ 3.1 für Edelstahl Gewindestangen A4-70 in Länge 1000 mm für alle Gewindestangengrößen von M2x1000 mm bis M42x1000 mm.

Die Europäische Norm EN 10204 legt in ihrer aktuelle Ausgabe von 2004 genau wie der Vorgängernorm EN 10204 von 1995 die verschiedenen verfügbaren Arten von Prüfbescheinigungen fest, die dem Käufer in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen bei der Bestellung für die Lieferung metallischer Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden können.

Mit Datum vom Januar 2005 wurde die deutsche Version der Norm, die DIN EN 10204, für Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen (2004), veröffentlicht.

EN 10204 2005 lässt explizit die Aufbewahrung und Weitergabe von Prüfbescheinigungen auf elektronischem Weg unter komplettem Verzicht auf den Postweg zu.

Dies ermöglicht eine schnellere Zusendung von Prüfbescheinigungen sowie eine Erleichterung der elektronischen Archivierung.

Abnahmeprüfzeugnis nach 3.1

In einem Abnahmeprüfzeugnis nach 3.1 wird vom Hersteller mit Angabe der spezifischen Prüfergebnisse bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgehaltenen Anforderungen erfüllen. Das Abnahmeprüfzeugnis wird von einem von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt.

Ein Hersteller darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Prüfergebnisse übernehmen, die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass er Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann. Ansonsten werden die Prüfergebnisse aus zerspanten Probekörpern aus der entsprechenden Halbzeugproduktionscharge ermittelt.

Für ein Abnahmeprüfzeugnisses nach 3.1 entstehen Prüfkosten (abhängig von den gewünschten Prüfergebnissen). Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.