Leistungserklärungen (DoP) und CE-Kennzeichnung für Schrauben und Muttern


Die Leistungserklärungen (DoP) mit CE-Kennzeichnung dienen unter anderem zur Festlegung der harmonisierten Bedingungen und Norm für die Vermarktung von Bauprodukten, sogenannten Bauprodukts und zur Aufhebung der Richtlinie 89/06/EWG.

Diese ist mit Wirkung zum 01.07.2013 mit der BauPVO 305/2011 in vollem Umfang und ohne weitere Übergangsfristen in Kraft getreten. Sie regelt die Anforderungen, Herstellung sowie das Verfahren für das in Verkehr bringen von Bauprodukten und deren Anwendung wie z. B. Schrauben und Muttern nach Norm und weitere Befestigungselemente (sogenannte Bauprodukts) in erheblichem Maße neu.

Leistungserklärungen ( DoP ) mit CE-Kennzeichnung für Schrauben und Muttern

Leistungserklärungen (DoP) mit CE-Kennzeichnung für Schrauben und Muttern

Liste der CE-Kennzeichnungen für Bauprodukte nach BauPVO und Bauregelliste

Hiervon sind alle Produkte und Bauprodukte betroffen, welche entweder durch eine harmonisierte europäische Norm erfasst sind. Oder für die eine Europäische technische Bewertung ausgestellt wurde und welche sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirken. Für diese Produkte werden vom Hersteller sogenannte Leistungserklärungen (DoP / Declaration of Performance / Konformitätserklärung) erstellt. Mit welcher dieser die Verantwortung für die Konformität der Produkte mit der vom ihm erklärten Leistung, Eigenschaften, Anwendung und Merkmale und deren Bestimmung übernimmt.

Der Inhalt einer solchen Erklärung nach der Bauproduktverordnung beinhaltet die vom Hersteller bzw. dem Importeur erklärte Leistung eines Bauproduktes in Bezug auf die wesentlichen Merkmale (Eigenschaften) in Übereinstimmung mit den jeweiligen zugrundeliegenden harmonisierten technischen Spezifikationen. Grundlage hierfür ist die vom Hersteller zu erstellende technische Dokumentation, Bewertung und Normen. Diese Dokumentation enthält die Beschreibung der Elemente im direkten Zusammenhang mit dem vorgeschriebenen Prüfsystem zur Überprüfung und Bewertung der Leistungsbeständigkeit, somit ergeben sich harmonisierte Bauprodukte bzw. sogenannte Bauprodukts.

Die CE-Kennzeichnung ist verpflichtend am Bauprodukt anzubringen

Die erklärten wesentlichen Merkmale für ein Bauprodukt nach BauPVO legt der jeweilige Mitgliedsstaat fest. Weiterhin sind für alle diese Produkte die Leistungserklärungen dem Handel, Vertrieb und Verwender zur Verfügung zu stellen. Und eine CE-Kennzeichnung verpflichtend am Produkt oder auf dessen Verpackung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft (z.  B. auf dem Etikett / Datenblatt) anzubringen vorgeschrieben.

Wird eine CE-Kennzeichnung pflichtiges Bauprodukt mit einer Leistungserklärung wie z. B. Schrauben und Muttern auf dem Markt bereitgestellt, ist eine Kopie der Leistungserklärung in gedruckter oder in elektronischer Abschrift bzw. digitaler Form des Herstellers zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Leistungserklärung ist vom Hersteller zu erstellen und dem Bauprodukt beizufügen, wenn das genannte Bauprodukt in Verkehr gebracht wird.

Die eindeutige CE-Kennzeichnung mit der entsprechenden Leistungserklärung ist nur dann verpflichtend, wenn das Produkt, das in einem Bauwerk verwendet wird, dort auch dauerhaft verbleibt.

Folgende Schrauben und Muttern nach Norm aus unserem Sortiment sind mit CE-Kennzeichnungen und entsprechender Leistungserklärung (DoP) des Herstellers abgedeckt:

Alle Leistungserklärungen (DoP), Bauaufsichtlichen Zulassungen (Z), Zertifizierung und Europäische technische Zulassungen (ETA) sind hier als PDF-Datei Downloads hinterlegt.

Sie finden hier den jeweils uns bekannten Änderungsstand, teilweise mit dem Herausgabedatum bzw. deren Gültigkeit. Diese PDF-Dokumente liegen auf einem separaten HTTPS gesichtetem Server, womit eine hohe Verfügbarkeit der Downloads gewährleistet werden kann. Diese Dokumente des Herstellers unterliegen einem Änderungsdienst, gültig ist ausschließlich die letzte veröffentlichte Fassung, die vom Hersteller erstellt wurde.

Leistungserklärungen (DoP) für Spax Schrauben

Alle Qualitätsprodukte der Firma SPAX International GmbH & Co. KG sind in allen Oberflächen Ausführungen wie galvanisch verzinkt (WIRROX®), gelb verzinkt (YELLOX®) und in den rostfreien Edelstahl Ausführungen A2 (V2A) und A4 (V4A) generell mit Leistungserklärungen, europäische technische Zulassungen und Bauaufsichtlichen Zulassungen versehen.

Die nachfolgenden urheberrechtlich teilweise mehrsprachige geschützten Dokumente der Firma SPAX International GmbH & Co. KG stellen wir Ihnen zum Download-Link zur eigenen internen Verwendung zur Verfügung. Diese Einwilligung erstreckt sich nicht auf die Bearbeitung und / oder Umgestaltung sowie eine Veröffentlichung dieser PDF-Dokumente.

Die Veröffentlichung dieser Dokumente auch in Abschrift im Rahmen Ihrer eigenen Unternehmenspräsentation (z. B. auf Ihrer Website) ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die Firma SPAX International GmbH & Co. KG gestattet. Hier der Link zum Downloadbereich von Spax International.

DIN EN 14592 Stiftförmige Verbindungsmittel für tragende Holzbauprodukte

Für die entsprechenden Holzbauschrauben, Spanplattenschrauben, Holzkonstruktionsschrauben, Flachrundschrauben, Baubolzen und Sechskantholz Schrauben Ausführungen für den tragenden Holzbau aus verzinkten oder gelb verzinkten Kohlenstoffstahl sowie rostfreien Edelstahl A2 und Edelstahl A4.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Holzbauschrauben mit Senkkopf, Tellerkopf, Sechskantkopf, Sechskantkopf mit Scheibe und Pan-Head für tragende Holzkonstruktionen.
Leistungserklärung DoP 305_29_1 (0,12 MB) – Hersteller: Din Ling GmbH, Puntigamerstraße 127, 8055 Graz, Österreich / Austria.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Flachrundschrauben mit Mutter aus verzinkten Stahl für tragende Holzbauprodukte.
Leistungserklärung DoP 0011 (0,30 MB) – Hersteller: Joseph Dresselhaus Befestigungstechnik GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Flachrundschrauben aus verzinkten Stahl für tragende Holzbauprodukte.
Leistungserklärung DoP 0012 (0,30 MB) – Hersteller: Joseph Dresselhaus Befestigungstechnik GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

 

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Spanplattenschrauben für Holzkonstruktionen in verzinkt oder gelb verzinkt.
Leistungserklärung REY305_020_1 (0,33 MB) – Hersteller: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, 22768 Hamburg, Haferweg 1, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Spanplattenschrauben für Holzkonstruktionen in Edelstahl A2 oder Edelstahl A4.
Leistungserklärung REY305_024 (0,65 MB) – Hersteller: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, 22768 Hamburg, Haferweg 1, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Holzschrauben mit Außensechskant aus verzinkten Stahl.
Leistungserklärung REY305_023 (0,64 MB) – Hersteller: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, 22768 Hamburg, Haferweg 1, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung (Nr. 305/2011) für Baubolzen mit Sechskantmuttern aus verzinkten Stahl.
Leistungserklärung REY305_021 (0,36 MB) – Hersteller: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, 22768 Hamburg, Haferweg 1, Deutschland / Germany.

 

Europäische technische Zulassung ETA-13/0674 für Spanplattenschrauben als Holzverbindungsmittel aus verzinkten Stahl oder Edelstahl.
Europäische technische Zulassung ETA 13/0764 (0,90 MB) – Hersteller Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG,  Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Selbstbohrende Schrauben als Holzverbindungsmittel in Holzbauteilen aus verzinkten Stahl oder Edelstahl.
Leistungserklärung DoP 1122 (0,40 MB) – Hersteller: Joseph Dresselhaus Befestigungstechnik GmbH & Co. KG, Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

DIN EN 14556 Befestigungssysteme für Gipsplatten mit Schnellbauschrauben

Für die entsprechenden Schnellbauschrauben Ausführungen aus phosphatierten Kohlenstoffstahl für Gipsplatten, Gipsfaserplatten und Zubehör im Trockenbau.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Gipsplattenschrauben mit Feingewinde Typ TMN aus phosphatierten Kohlenstoff Stahl für Gipsplattensysteme.
Leistungserklärung DoP 6534 (0,40 MB) – Hersteller Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG,  Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Gipsplattenschrauben mit Grobgewinde Typ THN aus phosphatierten Kohlenstoff Stahl für Gipsplattensysteme.
Leistungserklärung DoP 6535 (0,40 MB) – Hersteller Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG,  Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Gipsplattenschrauben mit Bohrspitze Typ TSD aus phosphatierten Kohlenstoff Stahl für Gipsplattensysteme.
Leistungserklärung DoP 6540 (0,40 MB) – Hersteller Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG,  Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Gipsplattenschrauben mit Hi-Lo Gewinde Typ CSN aus phosphatierten Kohlenstoff Stahl für Gipsfaserplattensysteme.
Leistungserklärung DoP 6572 (0,40 MB) – Hersteller Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG,  Zeppelinstraße 13, 32051 Herford, Deutschland / Germany.

 

Erklärte Leistung gemäß EU Bauproduktverordnung für Gipsplattenschrauben mit Feingewinde, Grobgewinde oder mit Bohrspitze aus phosphatierten Kohlenstoff Stahl für Gipsplattensysteme.
Leistungserklärung DoP 1311-01002 (0,51 MB) – Hersteller: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, 22768 Hamburg, Haferweg 1, Deutschland / Germany.

Leistungserklärungen (DoP) und Zulassungen für Bohrschrauben

Für die entsprechenden Bohrschrauben Ausführungen aus verzinkten Kohlenstoffstahl sowie Edelstahl A2 und Edelstahl A4 für Trapezbleche, Blechplatten, Sandwichelemente und Sandwichpanele im tragenden Hallenbau und Dachkonstruktionen.

Anforderungen und Europäische technische Zulassung ETA-13/0170 für verzinkte oder Edelstahl Befestigungsschrauben zur Befestigung von metallischen Bauteilen und Blechen.
Europäische technische Zulassung ETA-13/0170 (1,00 MB) – Hersteller: Nögel Montagetechnik Vertriebsgesellschaft mbH, Koppelweg 1, 49767 Twist, Deutschland / Germany.

Anforderungen und Europäische technische Zulassung ETA-13/0170 für verzinkte oder Edelstahl Befestigungsschrauben für Sandwichelemente.
Europäische technische Zulassung ETA-13/0184 (2,60 MB) – Hersteller: Nögel Montagetechnik Vertriebsgesellschaft mbH, Koppelweg 1, 49767 Twist, Deutschland / Germany.

Eine CE-Kennzeichnung ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den vom Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung und Erstellen von entsprechenden Leistungserklärungen (DoP / Konformitätserklärung) bestätigt der Hersteller bzw. der Importeur in eigener Verantwortung, dass seine Produkte und seiner Herstellung alle harmonisierten Bedingungen und Merkmale am Markt erfüllen, die für die CE-Kennzeichnung Pflicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Der Hersteller bzw. der Importeur gewährleistet mit dem Beantragen seiner Leistungserklärung, dass diese Produkte und seine Anforderungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, den alle Mitgliedsstaaten der EU und den EFTA-Mitgliedsländern Island, Norwegen und Liechtenstein sowie in der Türkei verkauft und in Verkehr gebracht werden dürfen.

Diese Vorgehensweise gilt auch für Produkte und ebenso für Referenzobjekte, die in Drittländern hergestellt und innerhalb des EWR und der Türkei verkauft oder gehandelt werden. Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie bzw. -Verordnung vor, die ihre wesentlichen (in anderen Richtlinien „grundlegenden“) Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das daraus zu errichtende Bauwerk richtet.

Das CE Kennzeichen mit Leistungserklärungen besagt in diesem Falle, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen Union für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde. Und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.

Haben Sie eine Frage zu diesem doch sehr komplexen Thema, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.