Die REACH-RoHS Konformität betrifft als Thema und deren zwingende Umsetzung alle Hersteller, die Industrie, alle Verwender, alle Händler, alle Unternehmen, die Importeure und die Zulieferer von Elektro-Geräten und Elektronik-Geräten Herstellern.
Die betreffenden Vorschriften und Richtlinien mit den entsprechenden Informationen und Daten sind namentlich:
2011/65/EU – RoHS Richtlinie
1907/2006/EG – REACH Verordnung
2006/122/EG – Richtlinie zur Beschränkung von Perfluoroctansulfonate (PFOS)
1005/2009/EG – Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
ElektroStoffV – Elektro- und Elektronikgeräte Stoff Verordnung
RoHS ist die englische Abkürzung für „Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“ oder abgekürzt für „Restriction of certain hazardous substances“.
In Deutsch übersetzt: „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik Geräten“.
REACH ist die englische Abkürzung für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“.
REACH ist die europäische Chemikalienverordnung und Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Kennzeichnung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Diese ist bereits seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und soll ein sehr hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt sicherstellen. Sie ersetzt damit eine Vielzahl von bis dahin gültigen Vorschriften und Anforderungen an die stoffliche Beschaffenheit, Zulassung und Bewertung von Produkten und Stoffen und deren technischen Daten.
Wie sie z. B. bisher in der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung und Anpassung der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften der EWG Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe, Chemikalien und Zubereitungen (Type) zusammengefasst wurden. Delegierte des Europäischen Parlaments und Rates sowie die Europäische Kommission hat hierfür eigens die Internetplattform ECHA geschaffen, um allen Bürger und Unternehmern der EU die Möglichkeit zu schaffen sich entsprechend umfangreich zu informieren.
Die REACH Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und alle nachgeschaltete Anwender wie z. B. verarbeitende Unternehmen die rechtliche Verantwortung für ihre Chemikalien, auch sogenannte Konfliktmineralien und Stoffen ohne Ausnahme übernehmen. Alle diese müssen sicherstellen, dass alle Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher für die Gesundheit und Umwelt verwendet werden können.
Die Auswirkung der REACH-RoHS Richtlinien in der Praxis
Die REACH-RoHS Richtlinien der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission (Richtlinie 2002/95/EG bzw. 2011/65/EU) wurde eingeführt, um die Verwendung bestimmter gesundheitsgefährdender und umweltschädlicher Stoffe und Chemikalien in elektrischen oder elektronischen Geräten und deren Bauteilen (z. B. Schrauben und Muttern, Kabel) zu beschränken. Besonders problematische toxische, Biozide und umweltgefährdende Bestandteile in Stoffen wie z. B. Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), sechswertiges Chrom (CR/6), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) werden durch die Richtlinie bis zu einem sehr geringen Grenzwert (Masseanteil von 0,1 Prozent) aus Produkten verbannt.
Zudem werden durch die REACH-RoHS Richtlinie die bleihaltige Verlötung von elektronischen Bauteilen und giftige Flammhemmer bei der Kabel-Herstellung verboten (WEEE Richtlinie). Damit wirkt sich die REACH-RoHS Richtlinien direkt auf alle Hersteller, Importeure und andere Unternehmen, Zulieferer, Handelsketten und letztlich auch die Verbraucher und die Umwelt aus. Viele frühere gebräuchliche standardisierte Produktionsverfahren sind dadurch heute nicht mehr zeitgemäß und dadurch ohne Ausnahme nicht mehr zulässig.
Die Liste der kompletten Daten mit allen Stoffen sind auf der Webseite der Europäischen Kommission ECHA hinterlegt und können dort eingesehen werden.
REACH-Konformitätserklärung
Erklärung zur Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung, Anpassung, Ausnahmen, Regelungen und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Wir von Schraube & Mutter aus 49429 Visbek sind als Hersteller und Vertreiber von Befestigungselementen und Verbindungselementen nur als nachgeschalteter Anwender betroffen.
Pflichten aufgrund der Herstellung und des Inverkehrbringens von Substanzen und Chemikalien zur Vor-Registrierung bzw. Registrierung für unsere Produkte sind für uns nicht zutreffend.
Unsere an Sie gelieferten Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen REACH VO).
Stoffe werden aus unseren Produkten nicht freigesetzt.
Nach Art. 7 sind diese nur dann registrierungspflichtig, wenn sie entsprechende Chemikalien enthalten, die auch freigesetzt werden sollen. Dies ist bei unseren Verbindungselementen nicht der Fall. Auch beinhalten sie keine Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, die in der aktuellen Kandidatenliste REACH VO (Art. 57, Art. 59. Absatz 1 vom Juli 2016) genannt sind.
Als nachgeschalteter Anwender werden wir alle durch die REACH Verordnung an uns gestellten Anforderungen und Informationen erfüllen.
Bei Bedarf werden wir Sie über relevante, durch REACH verursachte Veränderungen hinsichtlich Ihrer Produkte, deren Lieferfähigkeit sowie der Qualität der von uns an Sie gelieferten Teile im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.
RoHS-Konformitätserklärung
Die neue Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II genannt) schränkt die weitere Verwendung von Blei (PB), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), sechswertigem Chrom (Cr-6), polybromierten Biphenyle (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE) in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ein.
Diese Richtlinie trat im Juli 2011 in Kraft, und ersetzt die alte Richtlinie 2006/95/EG (RoHS) seit dem 3. Januar 2013 umfassend und vollständig.
In RoHS II wurden keine weiteren neuen Stoffe zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-Geräten und Elektronik-Geräten in die Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen.
Schraube & Mutter aus 49429 Visbek bestätigt, dass die von uns gelieferten Produkte (Products) den Vorgaben hinsichtlich der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) entsprechen.
Die eingesetzten Materialien bzw. Chemikalien enthalten keine der genannten Schadstoffe oder diese sind lediglich als Legierungsanteil innerhalb der erlaubten Grenzwerte, im Rohmaterial enthalten unter Berücksichtigung der Ausnahmen gemäß Anhang III der Richtlinie.
Dabei handelt es sich namentlich um folgende RoHS relevante Substanzen und Stoffe:
– Blei (Pb) max. 0,10 %
– Polybromierte Biphenyle (PBB) max. 0,10 %
– Cadmium (Cd) max. 0,01 %
– Polybromierte Diphenylether (PBDE) max. 0,10 %
– Dibutylphthalat (DBP) max. 0,10 %
– Diisobutylphthalat (DIBP) max. 0,10 %
– Di (2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) max. 0,10 %
– Butylbenzylphthalat (BBP) max. 0,10 %
– Sechswertiges Chrom (Cr-6) max. 0,10 %
– Quecksilber (Hg) max. 0,10 %
Sofern RoHS Produkte und Artikel gemäß Kundenvorgaben bestellt werden, ist die uns vorliegende Bestellspezifikation bindend.
Für weitere Fragen und individuelle Informationen hierzu können als Sie als Service jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Aktuelle Informationspflicht zur REACH-RoHS Chemikalienverordnung
Als Händler von Erzeugnissen wie Schrauben, Muttern, Kleinteile usw. nehmen wir unsere rechtliche Verpflichtung aus der REACH VO sehr ernst und informieren Sie hiermit über den aktuellen Stand.
Für alle Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe für die Gesundheit (SVHC) gemäß der Kandidatenliste REACH VO mit > 0,1 Massenprozent enthalten, besteht nach Art. 33 eine Verpflichtung, alle Kunden innerhalb der Lieferkette hierüber zu informieren. In diesen Zusammenhang fordern wir unsere Vorlieferanten regelmäßig auf, uns diese Informationen aktuell und zeitnah bereitzustellen.
Die Kandidatenliste enthält unter anderem folgende für Maschinenelemente wie z. B. Schrauben und Muttern usw. relevante Stoffe:
– Chromium trioxide (Chrom (VI) -oxid oder Chromtrioxid). Diese Stoff-Type ist in Gelbchromatierungen, Schwarzchromatierungen und Olivchromatierungen als auch in der Zinklamellenbeschichtung Dacromet enthalten, jedoch deutlich mit einem Anteil ≤ 0,1 Massenprozente des Erzeugnisses. Insofern besteht hierfür keine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette.
– Blei (CAS-Nr. 7439-92-1, EG-Nr. 231-100-4). Blei kann als Legierungsbestandteil in Maschinenelementen wie z. B. Schrauben und Muttern usw. > 0,1 Massenprozent in folgenden Liste der Festigkeitsklassen, Materialien und Werkstoffen vorkommen:
– 4.6, 4.8, 5.8, 6.8, 04, 4, 5, 6, 14H, 17H, 22H und 33H
– Automatenstahl
– Kupferlegierungen (z. B. Messing und Bronze)
– Aluminiumlegierungen
Die Einstufung von Blei als reproduktionstoxisch bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. Die potenziell toxischen Eigenschaften von Blei auf die Gesundheit sind darüber hinaus seit Jahren bekannt und müssen in Abhängigkeit von der Verwendung entsprechend berücksichtigt werden.