Lieferantenerklärung und Ursprungszeugnis für Schrauben und Muttern

Die permanenten weltweiten und europaweiten Änderungen von Rechtsvorschriften und deren Verordnungen machen den internationalen Warenverkehr mit Befestigungstechnik und Verbindungstechnik wie z. B. Schrauben und Muttern immer komplexer. Wir möchten Sie in diesem Artikel über die Themen Ursprungszeugnis und Lieferantenerklärung und deren Bedeutung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft informieren.

Es werden immer dann Ursprungsnachweise (Ursprungszeugnisse und Lieferantenerklärung) vom Zoll verlangt, wenn der Ursprung (Ursprungsregeln) einer Ware aufgrund entsprechender rechtlicher Vorschriften, Verordnungen und Informationen innerhalb der Europäischen Union bzw. dem Bestimmungsland der Ware nachzuweisen ist.

Lieferantenerklärung und Ursprungszeugnis für Schrauben und Muttern

Lieferantenerklärung und Ursprungszeugnis für Schrauben und Muttern

Das Ursprungszeugnis im internationalen Warenverkehr

Das Ursprungszeugnis (abgekürzt UZ) ist ein anerkanntes Dokument, das im internationalen Güterverkehr Verwendung findet und gilt. Es dient zur offiziellen Bestätigung des handelsrechtlichen Ursprungs als dem Warenursprung und dessen Produktionsland bzw. dem Land und eventuell die Region einer bestimmten Ware wie z. B. Schrauben und Muttern.

Es ist kein präferenzielles Ursprungspapier und bietet keine Grundlage für eine zollfreie oder ermäßigte Einfuhr ins gewünschte Bestimmungsland.

Das Ursprungszeugnis ist beim Export und dem Import für die Anwendung und die eventuelle Durchsetzung handelspolitischer Maßnahmen, wie z. B. Anti-Dumping, sowie für die Überwachung von Importbeschränkungen und Kontingenten von Bedeutung. Das Ursprungszeugnis ist nur im Original gültig und wird nur einmal ausgestellt und gilt nur für eine Lieferung.

Benötigt sie als Exporteur für eine Exportsendung ein Ursprungszeugnis, können wir dieses mit Vorlage des Original-Ursprungszeugnisses und / oder einer Lieferantenerklärung bei unserer zuständigen IHK beantragen. Die Ausstellung und Beglaubigung dieses Ursprungszeugnis durch die IHK ist für uns mit entsprechenden Kosten verbunden.

Wir von Schraube & Mutter aus 49429 Visbek können unter bestimmten Voraussetzungen bei der IHK, und auf Kundenwunsch das entsprechende Ursprungszeugnis kostenpflichtig beglaubigen lassen. Idealerweise geben Sie als Unternehmen als Schraube & Mutter Kunde bereits vor Ihrer Bestellung an, ob Sie ein Ursprungszeugnis oder eine Lieferantenerklärung benötigen. Wir prüfen dann zeitnah die Realisierung und die dafür anfallenden Kosten.

Die Lieferantenerklärung und die Langzeit Lieferantenerklärung

Eine Lieferantenerklärung ist ein Dokument, in dem wir von Schraube & Mutter als Lieferant Pflicht Angaben zur Präferenzursprungseigenschaft (das Ursprung Land) der von uns gelieferten Waren machen. Dies kann im Empfangsland der Lieferung zur Zollbefreiung oder einer entsprechenden Zollermäßigung führen. Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich nur bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union (Gemeinschaft) verwendet, denn sowohl der Aussteller wie auch Empfänger müssen ihren Unternehmen Sitz in einem der EU Mitgliedstaat haben.
Für die Ausstellung gelten bestimmte Formvorschriften und wir als Aussteller tragen gegenüber dem Empfänger und den Zollbehörden die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.

Eine von ausgestellte Lieferantenerklärung dient als Vorbeleg und Grundlage für die Ausfertigung von sogenannten Folge-Lieferantenerklärungen und / oder Ursprungszeugnissen. Eine Lieferantenerklärung (abgekürzt LE) ist eine Einzelerklärung für den Ursprung eine bestimme Warenlieferung und ist nur für diese explizite Lieferung gültig.

Die sogenannte Langzeitlieferantenerklärung (abgekürzt LLE) wird vorwiegend für das produzierende Gewerbe ausgestellt, wenn sichergestellt werden kann, dass gleiche Artikel mit gleichbleibendem Ursprung (Präferenzursprung / Ursprungsregeln) über einen längeren Zeitraum regelmäßig angeliefert werden, wobei der Gültigkeitszeitraum derzeit maximal 2 Jahre beträgt.

Aus diesem Grund können wir von Schraube & Mutter nur für Sonderteile Langzeitlieferantenerklärungen ausstellen, und dieses auch nur dann, wenn seitens unserer Vorlieferanten entsprechende gültige Langzeitlieferantenerklärungen innerhalb des zulässigen Zeitraumes von 2 Jahren vorliegen.

Für Lagerware innerhalb aus unserem Online-Shopsystem, die wir von Schraube & Mutter aus Kostengründen europaweit und weltweit bei verschiedenen Herstellern und Händlern einkaufen, ist daher die Ausstellung von Langzeitlieferantenerklärungen leider nicht möglich.

Da es sich bei den von uns verkauften Produkten um Befestigungstechnik und Verbindungstechnik handelt, die von Ihnen als Kunde vorwiegend in anderen bzw. mit anderen Komponenten verbaut wird, ist die EU Ursprungseigenschaft für die Endprodukte in den meisten Fällen nicht beeinträchtigt.

Als Handelsunternehmen sind wir von Schraube & Mutter stets bestrebt, unseren Kunden im internationalen Warenverkehr zu unterstützen und dieses z.B. durch Ausstellen von Ursprungszeugnissen und Lieferantenerklärungen für den Kontakt mit dem Zoll, bei der Vorlage der hierfür nötigen Voraussetzungen auch für entsprechenden Vormaterialien zu ermöglichen.

Künftig werden wir als Lieferant alle Herkunftsländer sowie die statistische Warennummer und zugehörigen Zolltarifnummer der einzelnen Artikel als Informationen und Nachweis auf der Rechnung bzw. Lieferscheinen vermerkt. Haben Sie als Kunde zu diesen Themen eine Frage, können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.